Gemäß des Arbeitsschutzgesetzes liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen über Sicherheits- und Gesundheitsaspekte zu unterweisen. Diese Unterweisung beinhaltet spezifische Anweisungen und Erläuterungen, die auf die individuellen Arbeitsplätze oder Aufgabenbereiche der Mitarbeiter zugeschnitten sind.
Die Unterweisung sollte zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei Änderungen in den Aufgabenbereichen oder der Einführung neuer Technologien oder Arbeitsmittel erfolgen, bevor die Mitarbeiter ihre Tätigkeiten aufnehmen. Sie muss stets an die sich verändernde Gefährdungssituation angepasst sein und gegebenenfalls regelmäßig wiederholt werden - mindestens einmal jährlich.
Im Bereich der Schulungen und Unterweisungen spielt es eine zentrale Rolle, dass diese auf den konkreten Arbeitsalltag und die aktuellen Gegebenheiten zugeschnitten sind. Schulungen sollten nicht nur als formale Pflicht gesehen werden, sondern als Möglichkeit, die Mitarbeiter kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu halten, potenzielle Gefahren zu erkennen und sicherheitsbewusstes Handeln zu fördern. Durch regelmäßige Wiederholungen und Anpassungen an sich ändernde Arbeitsumgebungen werden die Mitarbeiter darin unterstützt, sich bewusst mit den sicherheitsrelevanten Aspekten ihrer Tätigkeit auseinanderzusetzen und entsprechend zu handeln.
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