Hochvolt 3S (FHV)

3S - Fortbildung

Fachkundige Person Hochvolt (FHV) in der

Land- und Baumaschinen-technik

Die FHV 3S (Fachkundige Person Hochvolt, Stufe 3S) ist eine speziell ausgebildete Fachkraft, die Arbeiten an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen unter Spannung durchführen darf. 

Diese Qualifikation ist notwendig für Fehlersuche, Messungen oder Reparaturen an Hochvolt-Batterien und anderen Hochvoltbauteilen.

Die Ausbildung beinhaltet elektrotechnische Grundlagen, Sicherheitsmaßnahmen gegen Stromschläge und Störlichtbögen sowie praktische Übungen, um ein sicheres Arbeiten an Landmaschinen, Baumaschinen Hubarbeitsbühnen und Flurförderzeugen zu gewährleisten.



Zielgruppe


Qualifizierte Servicekräfte (Gesellen, Servicetechniker, Meister) der Land- und Baumaschinen Betriebe mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (siehe Schulungsvoraussetzungen).


Dauer


In fünf Tagesmodulen werden in 46 UE (inkl. Prüfung) Theorie und Praxis vermittelt.


Seminarinhalte


  • Kenntnisse von relevanten Normen, Regeln und Vorschriften
  • Mögliche Gefahren sicher erkennen und alle Schutzmaßnahmen umzusetzen
  • HV-Systeme spannungsfrei schalten
  • Selbst Arbeiten an HV-Komponenten durchführen 
  • Dritte unterweisen, damit diese in der Lage und berechtigt sind, unterstützende Tätigkeiten am HV-Fahrzeug unter ihrer Aufsicht durchzuführen und zu bedienen
  • Fehlersuche an HV-Systemen der Land- und Baumaschinentechnik


Schulungsvoraussetzung


  • Meister und Gesellen in der Land- und Baumaschinentechnik oder Personen mit einer Berufsausbildung in einem fahrzeugtechnischen Beruf mit langjähriger Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) im LandBauTechnik-Bereich
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch arbeitsmedizinische Untersuchung G25 (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung) (nicht älter als 2 Jahre)


Abschluss


Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093). Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann durch eine eintägige Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.


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