"Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind." §5 (1) ArbSchG
Bei der Gefährdungsbeurteilung werden alle Gefährdungen ermittelt und bewertet, welche auf die Beschäftigten einwirken können. Daraus können dann gemeinsam im Dialog Maßnahmen und Lösungen individuell erarbeitet werden.
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist Plicht für den Arbeitgeber. Hierbei kann unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit Sie kompetent unterstützen.
Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Sie gerne als Ihr externer betrieblicher Berater und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Arbeitssicherheit.
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