Bei der Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen bzw. im öffentlichen Verkehrsraum, trägt der mit der Ausführung vom Unternehmer beauftragte Vorgesetzte eine große Verantwortung, die hierzu notwendige Ausbildung definiert die MVAS 99.
Er ist nicht nur für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich, sondern er hat auch dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrsteilnehmer durch die Arbeitsstelle im Verkehrsraum nicht unnötig behindert oder gefährdet, bzw. rechtzeitig gewarnt werden.
Unternehmer, welche nicht ausreichend ausgebildete Verantwortliche einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall ein.
Rechtliche Grundlage: StVO, RSA 95, MVAS 99, Arbeitsstättenrichtlinie ASR A5.2, BetrSichV § 12
Schulungsinhalte:
Die erfolgreiche Befähigung wird mittels Zertifikat dokumentiert.
Mindestalter: 21 Jahre
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