Erdbaumaschinenführer

Erdbaumaschinenführer


Laut Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und BG-Vorschriften dürfen Erdbaumaschinen nur von geschultem Personal bedient werden. In unserer Ausbildung, die auf der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 basiert, vermitteln wir Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den sicheren Betrieb von Erdbaumaschinen.


Schulungsdauer nach Absprache.

Vorraussetzung: 18 Jahre, körperliche Eignung 

Kursinhalt: Theorie und Praxis, Prüfung und Zertifikat


Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Preisangebot. Telefon 07771 /91 92 044  oder per E-Mail ( info@arbeitssicher.com ).

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