Ein Brandschutzhelfer ist eine Person innerhalb eines Unternehmens, die vom Arbeitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen.
Diese werden gemäß § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes, der „Technische Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)“ und der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ ernannt.
Die Ausbildung der Brandschutzhelfer ist durch die ASR A2.2 und DGUV-Information 205-023 geregelt. 5-10% der Belegschaft in einem Betrieb müssen zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein.
Wir beraten Sie gerne als externer Experte und ermitteln für Sie passende Lösungen.
Kursinhalt: Theorie, Praxis, Prüfung und Zertifikat
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Preisangebot. Telefon 07771 /91 92 044 oder per E-Mail (
info@arbeitssicher.com ).
In den sozialen Netzwerken können Sie uns jederzeit kontaktieren und erfahren regelmäßig mehr über unser Unternehmen.
Rufen Sie uns an: +49 (0) 7771 / 91 92 044
oder Mail an: info@arbeitssicher.com
Hier finden Sie uns:
Meßkircher Str. 29 , 78333 Stockach (HAUPTSITZ)
Christoph-Schweizer Str. 4, 78713 Schramberg
Conrad-Röntgen-Str. 2, 72406 Bisingen